Fragen & Antworten zur Wohnungsvergabe
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Förderungswürdigkeit, Vergabekriterien, Kaufoption und mehr.
Wir haben die häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt – kompakt, verständlich und jederzeit abrufbar.
Wohnungsvergabe - Allgemein
"Gefördert" bedeutet, dass die Wohneinheit mit öffentlichen Mitteln unterstützt wurde. Dadurch profitieren Mieter von günstigeren Konditionen, wie etwa niedrigeren Mieten oder speziellen Finanzierungsmodellen. Im Gegenzug müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, z. B. Einkommensgrenzen oder Hauptwohnsitzpflicht.
Ein Interessent ist förderungswürdig, wenn er die Voraussetzungen für den Bezug einer geförderten Wohnung erfüllt. Dazu gehören unter anderem:
- Einhaltung der Einkommensgrenzen
- Nutzung der Wohnung als Hauptwohnsitz
Die detaillierten Fördervoraussetzungen finden Sie auf der Homepage des Landes Niederösterreich.
Förderungswürdig ist, wer unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse beabsichtigt, in der geförderten Wohnung den Hauptwohnsitz zu begründen, dies nachweist und auf Förderungsdauer aufrechterhalten wird.
Bei Ehepaaren, eingetragenen Partnerschaften oder Lebenspartnerschaften haben beide Personen in der geförderten Wohnung ihren Hauptwohnsitz zu begründen.
Familieneinkommen Niederösterreich
Das höchstzulässige Jahreseinkommen (netto) aller Bewohner:innen darf bei einer Förderung einer Wohnung nicht überschritten werden.
Aktuell gelten bei einer Haushaltsgröße von einer Person € 50.000,-- oder zwei Personen € 70.000,--. Der Betrag erhöht sich um jede weitere Person um € 10.000,--.
Der Stichtag für den Nachweis des Einkommens ist der Tag des Abschlusses des Vertrages.
Weitere Informationen zur Förderungswürdigkeit finden Sie auf der Homepage des Landes Niederösterreich:
Förderungswürdigkeit Niederösterreich
Sie können sich entweder auf unserer Website unter dem gewünschten Projekt vormerken oder den zuständigen Bearbeiter telefonisch kontaktieren.
- Auskunftsblatt
- Einwilligungserklärung
- Kopie des Ausweises
Jahreslohnzettel oder Einkommensteuerbescheid aus dem Vorjahr
Falls zutreffend:
- Scheidungsbeschluss
- Nachweise über Unterhaltszahlungen
Bei einer Miete mit Kaufoption haben Mieter nach einer bestimmten Mietdauer die Möglichkeit, die Wohneinheit zu erwerben. Diese Option besteht in der Regel nach 5 Jahren. Die bereits geleisteten Finanzierungsbeiträge können dabei auf den Kaufpreis angerechnet werden.
Mit einem sogenannten „Sonderwunschansuchen“ teilen Sie uns als Vermieterin mit, welche Änderung Sie vornehmen möchten.
Wir prüfen, ob die Änderung technisch möglich ist und dieser Änderung kein anderes Hindernis entgegensteht. Dazu müssen Sie aber auch in Ihrem Sonderwunschansuchen die angedachten Änderungen ausreichend genau und detailliert beschreiben und im Wohnungsplan als Beilage zum Sonderwunschansuchen skizzieren. Der/die künftige/n Mieter:in hat in allen Fällen – vor Auftragserteilung der Sonderwünsche – die schriftliche Zustimmung der Schöneren Zukunft einzuholen.
Im Falle eines Rücktritts vor Schlüsselübergabe erhält der/die künftige MieterIn den einbezahlten Finanzierungsbeitrag (ohne Berücksichtigung allfälliger Zinsen), abzüglich der pauschalierten Administrationskosten von € 500,00 inklusive 10 % Umsatzsteuer, rücküberwiesen.
Kosten für den Rückbau von bereits ausgeführten Sonderwünschen werden mit den einbezahlten Finanzierungsbeiträgen gegenverrechnet.
Die Refundierung des einbezahlten Finanzierungsbeitrages – unter Berücksichtigung der vorgenannten Kosten und vorbehaltlich eines Rückzahlungsanspruchs einer finanzierenden Bank – erfolgt binnen vier Wochen ab Einlangen Ihres schriftlichen Rücktritts vom Mietvertrag auf das bekanntzugebende Konto (IBAN).
Sie bekommen einen abgestempelten Meldezettel am Tag der Schlüsselübergabe.
Ja, Haustiere sind grundsätzlich nach Rücksprache erlaubt, sofern es sich nicht um Listenhunde oder giftige Tiere handelt.
Nein, die Untervermietung einer geförderten Wohnung oder eines geförderten Hauses ist nicht erlaubt. Die Wohnung muss vom Mieter selbst als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Bitte kontaktieren Sie die Abteilung Wohnungsvergabe. Ein Musterabtretungsformular wird vorbereitet und zugesendet. Bei einer Scheidung kann das Scheidungsurteil als Nachweis dienen, sofern darin die eheliche Wohnung sowie der Finanzierungsbeitrag ausgewiesen sind. Die weiteren Schritte werden in Abstimmung mit der Wohnungsvergabe besprochen.