Fragen & Antworten zur Wohnungsrückgabe/Kündigung

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur richtigen Kündigung Ihrer Wohnung, der Kündigungsfrist und vielem Mehr.
Wir haben die häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt – kompakt, verständlich und jederzeit abrufbar.

Wohnungsrückgabe / Kündigung

Um Ihre Wohnung zu kündigen, müssen Sie eine schriftliche Kündigung verfassen und diese unterschrieben an uns senden. 
Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Informationen wie Ihr vollständiger Name, die genaue Adresse und das gewünschte Kündigungsdatum enthalten sind. 
Beachten Sie bitte die im Mietvertrag vereinbarte Kündigungsfrist einzuhalten ist.

Nach der Kündigung wird Ihr Finanzierungsbeitrag zurückgezahlt. Die Höhe der Rückzahlung richtet sich nach den vertraglich festgelegten Bedingungen und der Verzinsung. In den ersten 5 Jahren beträgt der Zinssatz maximal 1 %, danach steigt er alle 5 Jahre um 0,5 %, bis er ab dem 21. Jahr maximal 3 % beträgt.

Bei Rückgabe des Mietobjektes müssen die im Rahmen der Sonderwünsche beauftragten Leistungen gegebenenfalls rückgängig gemacht werden. Der ursprüngliche Zustand des Mietobjektes muss wiederhergestellt werden.